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150% bis zu 400 € + 250 Freispiele
Mit dem Betreten oder Spielen in der Spielothek Schwerin erkennen Sie an, dass Sie die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert haben.
Rechtsstatus
Die Spielothek Schwerin ist nach dem Gesetz von Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland (Lizenznummer: GGL-2024-001) lizenziert. Wir sind vollständig lizenziert und berechtigt, gemäß den deutschen Glücksspielgesetzen zu operieren.
Registrierungs- und Anmeldeprozess
Um die Spielothek Schwerin zu betreten, müssen Sie am Eingang einen gültigen Ausweis vorlegen und eine Eintrittsgebühr von 2 € bezahlen. Danach sind Sie verpflichtet, sich bei unserem Personal zu registrieren und persönliche Daten für die Ausstellung Ihrer Mitgliedskarte anzugeben.
KYC/ID-Verifizierung ist Pflicht und wird beim Eintritt durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass ein Mindestalter von 18 Jahren gilt, wie es das deutsche Gesetz vorschreibt.
Softwareanbieter sind Merkur Gaming, Novomatic, Mipro (lizenziert von GGL), mit insgesamt 56 Spielautomaten und Tischspielen. Verfügbare Spielkategorien sind:
Allerdings können Treuekartenpunkte beim ersten Besuch gesammelt werden, und der Eintritt ist bei entsprechendem Punktestand kostenlos.
VIP- und/oder Treueprogramm
Die Mitgliedschaft in unserem VIP-Programm basiert auf dem Verdienen von 1 Punkt pro 10 € Einsatz, die auf Slots oder Tische gesetzt werden.
Punkte verfallen nach einer Frist von zwölf Monaten; Tier-Upgrades erfolgen automatisch bei Erreichen der angegebenen Schwellenwerte.
Zahlungsmethoden und Bankbedingungen
Es sind nur Bargeldeinzahlungen und -abhebungen erlaubt. Für Gewinne bis zu 10.000 € sind sofortige Zahlungen über den Cage-Service kostenlos erhältlich.
Wesentliche Bedingungen und Konditionen
Abhebungsgrenzen: bis zu 20.000 € an einem einzelnen Tag.